Gesetzliche Änderungen für Kraftfahrzeughalter 2010

Zum 1. Januar 2010 treten einige gesetzliche Änderungen für Kraftfahrzeughalter in Kraft. Darauf weist der Verlag für die Deutsche Wirtschaft ( www.vnr.de ) hin. Im einzelnen gelten folgende Neuregelungen: Ab 1. Januar 2010 wird die bisherige AU-Plakette nicht mehr ausgegeben. Die Plakette wird bei der nächsten Hauptuntersuchung (HU) entfernt und auf Wunsch mit einem weißen Aufkleber verdeckt, um eine mögliche Beschädigung am vorderen Kennzeichen zu vermeiden. Die HU-Plakette am hinteren Kennzeichen signalisiert dann, dass sowohl Haupt- wie auch Abgasuntersuchung erfolgreich bestanden wurden.

Neu im Bußgeldkatalog: der Tatbestand "Trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb gesetzt". Damit folgt Deutschland einer europarechtlichen Vorschrift. Nimmt dann jemand einen Pkw in Betrieb, der keine Betriebserlaubnis mehr hat, muss er in der Regel mit einem Bußgeld von 90 Euro rechnen. Handelt es sich um einen LKW oder gar einen Bus, müssen 180 bzw. 270 Euro bezahlt werden. Fahrzeughalter, die den Verstoß zugelassen haben, müssen weitere 135 Euro zahlen.

In einzelnen Bundesländern wird probeweise die Zulassung eines Kraftfahrzeuges per Internet zugelassen. Dies betrifft unter anderem Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen. Damit ist ein zeit- und nervenaufreibender Besuch beim örtlichen Zulassungsamt nicht mehr notwendig. Nach erfolgreicher Pilotphase sollen auch die anderen Bundesländer die Onlinezulassung einführen.

Mit Inkrafttreten einer neuen Verbraucherkreditrichtlinie ab 11.06.2010 müssen die Autohersteller und -händler bei ihren Finanzierungsmodellen schon in der Werbung mit transparenten Angaben zum effektiven Jahreszins aufwarten. Damit entfallen Lockangebote, die sich später als teurer herausstellen.

Bonn (ots) Letzte Änderung: 22.12.2009









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