Grenzüberschreitender Gigaliner-Verkehr verstößt gegen EU-Recht
In seiner Antwort stellte EU-Verkehrskommissar Siim Kallas laut ARCD klar, dass es sich um eine rechtswidrige Praxis und um eine eindeutige Verletzung der derzeitigen Richtlinie handelt. Er drohte den betreffenden Mitgliedsstaaten sogar ein Verfahren an. Betroffen davon wäre auch die Bundesregierung, die bisher nichts gegen die bis Ende 2010 terminierten Probefahrten zwischen Schleswig-Holstein und Dänemark unternommen, sondern diese lediglich "zur Kenntnis genommen" hat. Dies geht aus einer Antwort des Verkehrsministeriums auf eine schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) hervor. Die Landesregierung Schleswig-Holstein habe das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung nicht schon vor dem Start des Probebetriebs im Dezember 2009, sondern erst am 27. Januar 2010 auf Nachfrage aus Berlin informiert, heißt es dort weiter. Die Bundesregierung sehe angesichts des geplanten Probebetriebes keine Notwendigkeit der Einflussnahme auf das Land Schleswig-Holstein.
Der ARCD, der dem europaweiten Bündniss "No Mega Trucks" angehört, fordert nach der Nachricht aus Brüssel nun Konsequenzen aus Berlin. (ampnet/jri)
Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 25.03.2010
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