Grüne fordern verfassungskonforme Pendlerpauschale

Nachdem bereits zwei Gerichte die Neuregelung der Pendlerpauschale als verfassungswidrig eingestuft haben, fordern die Grünen eine verfassungskonforme Lösung. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, Volker Beck, sagte heute in Berlin, das neuerliche Urteil sei als deutlicher Hinweis zu werten, dass die Kürzung der Pendlerpauschale gegen das Grundgesetz verstoße.

Nachdem das Niedersächsische Finanzgericht Anfang März die Neuregelung bereits als verfassungswidrig eingestuft hatte, urteilte jetzt das Finanzgericht des Saarlandes ebenfalls, dass die Kürzung der Pendlerpauschale den allgemeinen Gleichheitssatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes verstoße. Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die Rechtmäßigkeit der Neuregelung entscheiden. Seit Jahresbeginn können Pendler ihre Fahrten zur Arbeit erst ab dem 21. Kilometer mit einer Kilometerpauschale von 30 Cent steuerlich geltend machen. (ar/os) Letzte Änderung: 28.03.2007









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