Grüne fordern verfassungskonforme Pendlerpauschale
Nachdem das Niedersächsische Finanzgericht Anfang März die Neuregelung bereits als verfassungswidrig eingestuft hatte, urteilte jetzt das Finanzgericht des Saarlandes ebenfalls, dass die Kürzung der Pendlerpauschale den allgemeinen Gleichheitssatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes verstoße. Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die Rechtmäßigkeit der Neuregelung entscheiden. Seit Jahresbeginn können Pendler ihre Fahrten zur Arbeit erst ab dem 21. Kilometer mit einer Kilometerpauschale von 30 Cent steuerlich geltend machen. (ar/os) Letzte Änderung: 28.03.2007
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