Gummiventile für Transporter und Wohnmobile: KBA gibt Entwarnung
Bei der Überprüfung konnte kein Unfall zweifelsfrei einem Ventilschaden zugeordnet werden. Grundsätzlich gelte, dass Ventilschäden zu schleichendem und damit für den Autofahrer wahrnehmbaren Druckverlust führen, auf den rechtzeitig reagiert werden könne. Das treffe auch auf den Extremfall eines Ventilabrisses zu.
Eine Unterscheidung nach Erst- und Ersatzausrüstung war bei der Untersuchung nicht möglich. Ventilschäden seien in der Regel auf Vorschäden bei der Montage, äußere Einflüsse oder Fertigungsfehler einzelner Ventile zurückzuführen, teilte das Kraftfahrt-Bundesamt mit. (ar/jri) Letzte Änderung: 17.01.2008
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