Häufiges Falschparken kann Fahrerlaubnis kosten
Allerdings hatte der betroffene Autofahrer Angebote der Straßenverkehrsbehörde, seine mehr als 18 Punkte abzubauen, ignoriert. Selbst dass der notorische Falschparker nicht im Parkverbot stand, sondern in der Regel seine Parkzeit überschritten hatte, wurde nicht zu seinen Gunsten gewertet. (ar/sb) Letzte Änderung: 07.11.2006
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