Häufiges Falschparken kann Fahrerlaubnis kosten

Wer ungewöhnlich häufig falsch parkt, muss mit dem Entzug seiner Fahrerlaubnis rechnen. So erging es einem Autofahrer, der im Zeitraum von zwei Jahre 27-mal regelwidrig geparkt hatte und außerdem zweimal bei Geschwindigkeitsübertretungen ertappt worden war. Das Verwaltungsgericht Minden (Az.: 16 B 2137/05) entschied jetzt entsprechend, weil der Autofahrer sich offensichtlich wohl nicht an die Straßenverkehrsordnung halten will.

Allerdings hatte der betroffene Autofahrer Angebote der Straßenverkehrsbehörde, seine mehr als 18 Punkte abzubauen, ignoriert. Selbst dass der notorische Falschparker nicht im Parkverbot stand, sondern in der Regel seine Parkzeit überschritten hatte, wurde nicht zu seinen Gunsten gewertet. (ar/sb) Letzte Änderung: 07.11.2006









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