Hella schließt betriebsbedingte Kündigungen für 2010 aus
Gleichzeitig wurde eine Verlängerung der Kurzarbeitszeitregelung vereinbart, um den nach wie vor bestehenden Nachfragerückgang in der Automobilindustrie abfedern zu können. Für die Standorte Lippstadt und Paderborn wurde die Regelung auf die gesetzlich maximal mögliche Zeitdauer bis Ende November 2010 bzw. Oktober 2010 ausgedehnt.
Als Kurzarbeitstag ist grundsätzlich der Freitag vorgesehen. Je nach Beschäftigungslage kann die Inanspruchnahme dieses Kurzarbeitstages allerdings von Bereich zu Bereich abweichen. Denkbar sind gegebenenfalls auch längere Blockpausen. (ampnet/jri)
Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 29.10.2009
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