IAA Nutzfahrzeuge 2010: Mit neuem EU-Führerschein flexibel unterwegs?
Die EU-Mitgliedsstaaten haben sich verpflichtet, die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein bis 2013 in nationales Recht umzusetzen und bis 2011 hierzu ein entsprechendes nationales Gesetz vorzulegen. Die Novellierung des Fahrerlaubnisrechts betrifft die Hersteller und Betreiber von Nutzfahrzeugen hinsichtlich der an das Fahrerlaubnisrecht anzupassenden Fahrzeuge, einschließlich der Nfz-Kombinationen mit Anhängern bzw. Sattelanhängern. Insbesondere im Bereich der Individuallösungen von Nutzfahrzeugen, die auch mit den "kleineren" Fahrerlaubnisklassen (BE bzw. C1E) gefahren werden dürfen - wie etwa der sogenannte "kleine Sattelzug" -, ist die Novellierung des Fahrerlaubnisrechts von erheblicher Bedeutung.
Mit der weiteren europäischen Vereinheitlichung des Fahrerlaubnisrechts bieten sich Chancen für intelligentere Straßengüterverkehre, in denen effiziente Logistiklösungen und die spezifische Entlastung der Umwelt zu beiderseitigem Nutzen kombiniert werden können, teilte der CDA mit. Innovative, Umwelt entlastende Nutzfahrzeugkombinationen bildeten Herausforderungen an die Hersteller, wofür noch einige Details des Fahrerlaubnisrechtes eindeutig geklärt werden müssten. Voraussetzung hierfür sei eine länderübergreifende enge Abstimmung der Verkehrspolitik mit Logistikern, Transporteuren und Herstellern.
Nationale und internationale Fragen, Interpretationsdifferenzen und unerwünschte Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der EU sollten im Hinblick auf die in 2011 vorgesehenen Gesetzesvorlagen auf dem Symposium ausführlich behandelt werden. (ampnet/jri)
Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 14.08.2010
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