Im Urlaub auf Warnwestenpflicht achten
In 16 Ländern Europas gelte auch eine Warnwestenpflicht für private Fahrzeuge. Bei Panne oder Unfall müsse eine Warnweste von allen Fahrzeuginsassen vor Verlassen des Fahrzeuges angelegt werden. Dies erfordere das Mitführen der Warnwesten im Fahrzeuginnenraum und nicht im Kofferraum. Es drohten empfindliche Geldbußen.
Ab Juli 2009 wird auch Frankreich diese Warnwestenpflicht einführen. Zudem gelte sie bereits heute in Belgien, Bulgarien, Finnland, Italien, Kroatien, Luxemburg (ab Juni), Serbien/Montenegro, Norwegen (für Mietwagen), Österreich, Portugal, Rumänien (Fahrzeuge über 3,5 t), Slowakei, Slowenien, Spanien und Ungarn. Warnwesten müssten auch Radfahrer bei Dunkelheit um den Neusiedlersee tragen. (ar/nic) Letzte Änderung: 21.05.2008
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