Ineas- und Lady-Car-Online-Versicherungen laufen aus

Kraftfahrtversicherungsverträge mit dem niederländischen Internetversicherer "International Insurance Corporation" (IIC), der mit Ineas- und Lady-Car-Online-Kraftfahrtversicherungen auf dem deutschen Markt präsent ist, laufen Ende August aus. Darüber hat soeben die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) informiert. Die deutschen Ineas- und Lady-CarOnline-Versicherten sind deshalb jetzt aufgefordert, sich am besten sofort neuen Kraftfahrtversicherungsschutz zu besorgen.

Der niederländische Versicherer IIC steht seit Juni 2010 unter holländischer Notverwaltung. Laut Amsterdamer Landgericht erfüllt das Unternehmen nicht mehr die gesetzlichen Solvabilitätsanforderungen. Die Liquidität der IIC wird als unzureichend eingestuft. In Deutschland konzentrierte sich IIC mit den Marken Ineas und Ladycar-Online ausschließlich auf das Online-Geschäft. Eine Niederlassung in Deutschland hat das Unternehmen nicht. Die IIC wird somit nicht durch die deutsche BaFin beaufsichtigt.

Geschädigte, die durch einen bei Ineas- oder Lady-Car-Online versicherten Kraftfahrer zu Schaden gekommen sind, werden entschädigt. Für sie leistet die Verkehrsopferhilfe als Garantiefonds Ersatz für Personen- und Sachschäden. Der Verein Verkehrsopferhilfe e.V. (VOH) ist eine Einrichtung der deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer und besteht seit 1963.

Anspruchsteller sowie Ineas- oder Lady-Car-Online-Kunden können sich zur Bearbeitung der Kraftfahrzeughaftpflichtschäden, für die "Ineas" und"Lady-Car-Online" eintrittspflichtig wäre, unter dem Stichwort: "Ineas/VOH" an folgende Adresse wenden: ISB-DEKRA Claims Service, Boxgraben 38, 52064 Aachen, Fax: 0241-5157830, E-Mail: irmgard.jaeschke@birs-isb.com. (ampnet/Sm)
Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 05.08.2010









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