Investmentfonds reichen Klage gegen Porsche SE ein
Die vor dem Bundesgericht in Manhattan eingereichte Klageschrift erläutert bis ins kleinste Detail, wie Porsche SE den Preis von VW-Aktien manipulierte, als das Unternehmen heimlich die Kontrolle über nahezu alle öffentlich gehandelten VW-Aktien übernahm und nach Erreichung dieses Ziels einen massiven Short Squeeze herbeiführte. Porsche trat nach Eintritt des Short Squeeze Aktien im Wert von mehreren Milliarden Euro gewinnbringend ab.
Im Rahmen der Klageschrift werden die Angeklagten beschuldigt, Investoren wiederholt in die Irre geführt und in Bezug auf Porsche SEs Aktienpositionen und Pläne im Zusammenhang mit VW gelogen zu haben, um die Kontrolle über VW zu übernehmen und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass der Aktienkurs von VW nicht weiter anstieg und so mit ihren tatsächlichen Absichten im Einklang stand. Die Handlungen der Angeklagten machten es möglich, das tatsächliche Ausmass von Porsche SEs Machenschaften zur Eingrenzung des Marktes für VWs öffentlich gehandelte Aktien zu verheimlichen, und sorgten auf Klägerseite gleichzeitig dafür, dass in den Fonds Short-Positionen für diese Aktien eingerichtet werden mussten.
Am 26. Oktober 2008 gab Porsche SE plötzlich das tatsächliche Ausmass seines VW-Aktienbesitzes bekannt. Dies hat zu dem geführt, was die New York Times damals "einen Short Squeeze von historischem Ausmass" nannte. Die Zeitung The Wall Street Journal berichtete, dass "VW-Aktien zum Höhepunkt des Short Squeeze am 28. Oktober kurzzeitig die Grenze von 1.000 Euro durchbrachen und nahezu fünf Mal soviel Wert waren, wie noch am 24. Oktober. Für ein paar Stunden wurde VW so zum Unternehmen mit der grössten Börsenkapitalisierung." In der Klageschrift heisst es ausserdem, dass der Short Squeeze den Kurs von VW-Aktien in die Höhe getrieben und Porsche SE somit die Möglichkeit geboten habe, ungeheuerliche Gewinne auf Kosten der Fonds der klagenden Unternehmen zu erzielen.
"Porsche SE hat sich in einem Gerichtssaal zu verantworten", so Phil Beck, ein im Auftrag der Fonds tätiger Anwalt. "Wir werden alles tun was nötig ist, um sicherzustellen, dass der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit aufrechterhalten wird."
Im Rahmen des Verfahrens treten folgende Kläger auf: Elliott Associates, L.P.; Elliott International, L.P.; The Liverpool Limited Partnership; Glenhill Capital LP; Glenhill Capital Overseas Master Fund LP; Glenhill Concentrated Fund LP; Glenview Capital Partners, L.P.; Glenview Institutional Partners, L.P.; Glenview Capital Master Fund, Ltd.; GCM Little Arbor Partners, L.P.; GCM Little Arbor Institutional Partners, L.P.; GCM Little Arbor Master Fund, Ltd.; GCM Opportunity Fund, L.P.; Glenview Capital Opportunity Fund, L.P.; Glenview Offshore Opportunity Master Fund, Ltd.; Perry Partners L.P.; und Perry Partners International, Inc.
Die Fonds werden von Bartlit Beck Herman Palenchar & Scott LLP (siehe www.bartlit-beck.com) vertreten.
Ansprechpartner:
Nina Devlin
Edelman
+1-212-704-8145
Frank Schönrock
Edelman GmbH
+49-69-756199-27
New York (ots/PRNewswire) Letzte Änderung: 27.01.2010
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