Italien verschärft die Verkehrsstrafen
Bei einer BAK von 0,5 bis 0,8 Promille werden Geldbußen bis zu 2000 Euro fällig. Ab 0,8 Promille kommen zu den höchstens 3200 Euro Geldstrafe noch maximal sechs Monate Haft hinzu. Die Haftstrafen werden allerdings bei Ersttätern meist zur Bewährung ausgesetzt. Bei einem Anteil von über 1,5 Promille Alkohol im Blut wird zusätzlich das Kraftfahrzeug sofort beschlagnahmt. Die gerichtliche Enteignung wird angeordnet, wenn es sich bei dem alkoholisierten Fahrer um den im Fahrzeugschein eingetragenen Halter des Kfz handelt.
Bei einer Kontrolle sollte sich der Fahrer auf keinen Fall weigern, einen Alkoholschnelltest durchzuführen. Ansonsten können die Behörden laut Gesetz von einer BAK von über 1,5 Promille ausgehen und dementsprechend hohe Strafen verhängen.
Von einer Kfz-Beschlagnahme betroffene ADAC-Mitglieder sollten sich unverzüglich an einen ADAC-Vertrauensanwalt richten. Er überprüft, ob der Alkoholtest korrekt durchgeführt worden ist und vertritt den Fahrer vor Gericht.
Der ADAC rät allen Italienreisenden dringend, die dortigen Verkehrsvorschriften und Verordnungen einzuhalten. (ar/nic) Letzte Änderung: 12.08.2008
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