Keine Rundfunkgebühr für Autohändler
Die Koblenzer Richter urteilten nach Darstellung des Kfz-Verbandes, dass eine Rundfunkgebühr bestenfalls für die Dauer der Nutzung entstehe. In dem Fall vor dem Koblenzer Verwaltungsgericht ging es um einen Gebührenbescheid in Höhe von 1585 Euro für die Zeit von 1992 bis 2006, die der Händler bezahlen sollte. (ar/Sm) Letzte Änderung: 05.07.2007
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