Kennzeichenregelung

Nicht mit Kurzzeitkennzeichen nach Italien fahren

Wer ein Auto nach Italien überführt, sollte ein spezielles Ausfuhrkennzeichen verwenden und kein Kurzzeitkennzeichen. Das rät das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. In letzter Zeit klagten vermehrt Halter von Fahrzeugen mit deutschen Kurzzeitkennzeichen über hohe Geldbußen in Italien. Manche Autos hätten die italienischen Behörden sogar beschlagnahmt.

Zwar hat das italienische Verkehrsministerium inzwischen mitgeteilt, dass das italienische Innenministerium auf Grund der Intervention des Bundesverkehrsministeriums gebeten worden sei, auch Kurzzeitkennzeichen zu akzeptieren, gleichwohl seien Probleme nicht auszuschließen. Nach Angaben des Ministeriums seien Kurzzeitkennzeichen grundsätzlich nur für Probefahrten und Überführungen im Inland gedacht und könnten deshalb von ausländischen Behörden beanstandet werden. Nur das Ausfuhrkennzeichen erfülle alle internationalen Abkommen und erspare dem Autofahrer damit Schwierigkeiten im Ausland.


Letzte Änderung: 06.04.2004









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