Kfz-Betriebe leisten jetzt Rechtsdienste
Rechtsdienstleistungen, die so genannte Nebenleistungen darstellen, seien für alle unternehmerisch tätigen Personen jetzt zulässig. Für die Kfz-Betriebe bedeute dies, dass der Kunde bei der Auftragsannahme für einen Unfallschaden über seine Rechte informiert werden dürfe. Bisher habe die Werkstatt zudem bei einer Sicherungsabtretung zunächst den Kunden in Anspruch nehmen müssen, ehe sie gegen die zahlungspflichtige Versicherung vorgehen konnte. Künftig könne die Werkstatt unmittelbar an die Versicherung herantreten, es darf eine Abtretung erfüllungshalber vereinbart werden. (ar/nic) Letzte Änderung: 30.06.2008
Leser dieser News interessierten sich auch für folgende Themen:
- ADAC: Motorrad-Navigationsgeräte als sinnvolle Ergänzung zur Karte
- Volkswagen startet Talentkreise für die besten Ausgebildeten
- Janssen verlässt AvD
- Audi A4 2.0 TDI erreicht CO2-Ausstoß von 88 Gramm pro Kilometer
- Fiat übernimmt bis zu 3250 Euro Kraftstoffkosten


