Kfz-Gewerbe fordert Ausnahme in der Feinstaub-Verordnung für Oldtimer

Das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe hat eine Korrektur der Feinstaub-Verordnung mit Ausnahme-Regelungen gefordert. Ein Sprecher des Verbandes erklärte, dass ein Fahrverbot für historische Fahrzeuge umweltpolitisch nicht zu begründen sei. Die Ausnahme solle für die rund 153 000 Oldtimer gelten, die als "mindestens 30jährig" das so genannte H-Kennzeichen bekommen. Bei einem Gesamtbestand von rund 46 Millionen Pkw falle dies kaum ins Gewicht.

Diese Fahrzeug-Gruppe müsse als kraftfahrzeug-technisches Kulturgut eingestuft werden. Der Forderung nach Korrektur der Feinstaub-Verordnung liege auch zugrunde, dass fast alle Oldtimer mit H-Kennzeichen einen Otto-Motor haben, dessen Feinstaub-Emissionen in "geringsten Volumina" lägen. (ar/nic) Letzte Änderung: 17.01.2007









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