Kfz-Gewerbe fordert Ausnahme in der Feinstaub-Verordnung für Oldtimer
Diese Fahrzeug-Gruppe müsse als kraftfahrzeug-technisches Kulturgut eingestuft werden. Der Forderung nach Korrektur der Feinstaub-Verordnung liege auch zugrunde, dass fast alle Oldtimer mit H-Kennzeichen einen Otto-Motor haben, dessen Feinstaub-Emissionen in "geringsten Volumina" lägen. (ar/nic) Letzte Änderung: 17.01.2007
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