Kfz-Gewerbe widerspricht Meldungen zur Umweltprämie
Beides, so habe das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) bestätigt, müsse zwischen dem 14. Januar 2009 und 31. Dezember 2009 erfolgen, wobei die Erstzulassung des Altfahrzeugs zum Zeitpunkt der Verschrottung mindestens neun Jahre und die Zulassung auf den Antragsteller zu diesem Zeitpunkt mindestens zwölf Monate betragen müsse. Als Datum der Verschrottung gilt das Datum des Verwertungsnachweises, den die zertifizierte Annahmestelle ausstellt. Dieser ist nicht zu verwechseln mit dem so genannten Verwendungsnachweis des Bafa, mit dem alle notwendigen Unterlagen - so auch der Verwertungsnachweis - eingereicht werden müssen, um die Umweltprämie zu erhalten.
Die amtlich festgelegten Voraussetzungen hat der ZDK auch auf seiner Internetseite www..kfzgewerbe.de zusammengefasst. (ar/jri)
Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 26.05.2009
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