Kfz-Schiedsstellen regeln fast 90 Prozent der Fälle m Vorverfahren

Wer mit der Leistung oder Abrechnung seiner Kfz-Werkstatt nicht zufrieden ist, und den mitunter langen Weg zum Gericht vermeiden möchte, sollte sich an eine der 130 regionalen Schiedsstellen für das Kraftfahrzeuggewerbe wenden. Sie wurden vor 40 Jahren vom ADAC und dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) ins Leben gerufenen.

Die neutralen Schlichtungsstellen regeln Beschwerden unbürokratisch und für den Verbraucher kostenlos, allein im vergangenen Jahr 13 500 Mal. Rund 90 Prozent der Anträge können dabei schon im Vorverfahren erledigt werden. Ist der Verbraucher mit dem Ergebnis des Schiedsspruchs nicht zufrieden, kann er immer noch den Klageweg vor den offiziellen Gerichten bestreiten.

Trotz der vielen bearbeiteten Beschwerden kennen die meisten Verkehrsteilnehmer die Kfz-Schiedsstellen überhaupt nicht. Laut einer ADAC-Umfrage haben 48 Prozent der Befragten noch nie etwas von den Schiedsstellen gehört. Dabei lässt sich ein Streitfall durch die Schiedsstellen rasch beilegen, ein Schlichtungsergebnis kann durchaus in wenigen Wochen erzielt werden. Für ein Gerichtsverfahren wäre hingegen - vom Kostenrisiko für die Parteien einmal abgesehen - eine Dauer von durchschnittlich mindestens neun Monaten zu veranschlagen.

Wer sich an eine Schiedsstelle wenden möchte, sollte folgendes beachten: Der Betrieb muss Mitglied der Kfz-Innung sein. Der Fall muss schriftlich dargestellt werden, telefonisch ist durch die Schiedsstelle keine Klärung möglich. Betroffene sollten sich unmittelbar nach Bekanntwerden der Streitursache an die Schiedsstelle wenden. Zuständig ist jeweils die Schiedsstelle in der Region des Kfz-Betriebes.

Die ersten beiden Schlichtungsstellen wurden 1970 von ADAC und ZDK in Hamburg und München eingerichtet. Inzwischen stieg die Zahl der Kommissionen bundesweit auf 130. Jede Schiedsstelle wird von einem zum Richteramt befähigten Vorsitzenden geleitet. Außerdem gehört dem Gremium je ein Vertreter des ADAC, des Kfz-Gewerbes sowie ein vereidigter Kfz-Sachverständiger der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) an. (ampnet/jri)
Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 15.09.2010









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