Kfz-Versicherer begrüßen Alkoholverbot für Fahranfänger
Im Jahr 2005 waren junge Fahrer im Alter zwischen 18 bis 21 Jahren an rund 15 Prozent der Unfälle mit Personenschäden beteiligt. Allerdings sei die Zahl der Unfälle mit Personenschäden in der Altersgruppe der 21- bis 25-jährigen mit fast 18 Prozent noch höher. Deshalb müsse das Unfallgeschehen weiter beobachtet und darüber nachgedacht werden, ob nicht auch die Gruppe der bis 25-jährigen Fahrer mit einbezogen werden sollte, sagte Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der GDV-Versicherer.
Der GDV weist darauf hin, dass die Kfz-Haftpflichtversicherer bei einem alkoholbedingten Verkehrsunfall generell - also nicht nur bei Fahranfängern - bis zu 5000 Euro Regress vom Unfallverursacher nehmen können. Wer unter Alkoholeinfluss Auto fährt, riskiert außerdem den Versicherungsschutz seiner Kaskoversicherung. Handelt der Autofahrer dabei grob fahrlässig, braucht die Versicherung bei einem Unfall nicht für den Schaden aufkommen. (ar/jri) Letzte Änderung: 31.07.2007
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