Kfz-Versicherung warnt: Vorsicht bei Probefahrten!
Entscheidet sich der potenzielle Käufer jedoch während der Fahrt, einfach nicht mehr zurückzukommen, ist dies nach Auffassung des Gesetzgebers kein Diebstahl. Der Eigentümer hat ihm den Schlüssel ja freiwillig gegeben. Dann kann es sein, dass die Teilkasko für das verschwundene Auto nicht zahlen muss. (ar/Sm) Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 21.05.2009
Leser dieser News interessierten sich auch für folgende Themen:
- Citroën macht Modelle umweltfreundlicher
- ADAC gibt Tipps für Biker-Touren
- Kommentar: Danke für die Blumen, Herr Präsident!
- Service: Auch im Sommer immer den Durchblick behalten
- 30 Prozent weniger Verbrauch: Obama nimmt Hersteller in die Pflicht


