Kfz-Zulassung wird ab 1. März einfacher

Wer ein Fahrzeug zulassen will, benötigt dazu von seiner Versicherung einen Nachweis über eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Diesen Versicherungsnachweis gab es bislang nur in Papierform als sogenannte Doppelkarte. Ab 1. März 2008 ändert sich das, denn dann wird in Deutschland die elektronische Versicherungsbestätigung eingeführt.

Als Nachweis einer Kfz-Haftpflichtversicherung dient künftig eine siebenstellige Zahlen- und Buchstabenkombination, kurz VB-Nummer. die die Versicherer vergeben. In einem vollständig elektronischen Vorgang können die notwendigen Daten für die An- oder Ummeldung eines Kraftfahrzeuges zwischen Versicherungsunternehmen, Kraftfahrt-Bundesamt und den örtlichen Zulassungsbehörden dann papierlos ausgetauscht werden.

"Die elektronische Versicherungsbestätigung ist ein wichtiger Schritt, um Bürokratie abzubauen und die Prozesse im Rahmen der Fahrzeugzulassung bürgerfreundlicher und effizienter zu gestalten. Außerdem werden sich die Warte- und Bearbeitungszeiten in den Zulassungsbehörden verringern", sagte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesverkehrsministerium, Ulrich Kasparick auf einer Pressekonferenz des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin.

In einer Übergangszeit wird die VB-Nummer in den bekannten Versicherungsnachweis eingedruckt, da noch nicht alle Zulassungsstellen elektronisch arbeiten. Das neue Verfahren soll auch einen besseren Schutz vor Missbrauch und Fälschung bieten. Außerdem werden Fehler bei der Eingabe der Versicherungsdaten reduziert, da sie in den Zulassungsbehörden nicht mehr von Hand aufgenommen und eingegeben werden müssen.

Bei über elf Millionen Kfz-Neuzulassungen und Ummeldungen im Jahr rechnet der GDV mit 340 Tonnen Papier weniger im Jahr. Als unabhängige Clearingstelle wurde die GDV Dienstleitungs-GmbH & Co. KG mit der Steuerung der technischen Prozesse beauftragt. (ar/jri) Letzte Änderung: 26.02.2008









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