Klare Regeln für die Winterbereifung gefordert
Für die Autofahrer, sagten die Richter des OLG in ihrer Entscheidung, sei nicht eindeutig erkennbar, welche Reifen als "ungeeignete Bereifung bei winterlichen Straßenverhältnissen" zu betrachten seien. Diese Unklarheit hätte der Gesetzgeber durch eine klare Anordnung vermeiden können. Winterreifen haben, so der ZDK-Landesverband, in der kalten Jahreszeit klare Vorteile gegenüber Sommerreifen. In der Diskussion über die Qualität von Reifen dürfe auch nicht vergessen werden, dass die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 mm nach Auffassung aller Experten auch bei Winterreifen nicht ausreiche. Die Wirkung lässt aber vier Millimeter nach. Deswegen solle dieses Thema bei einer neuen Regelung berücksichtigt werden. Die Reifenhersteller sieht der Verband in der Pflicht, die Begriffe "M+S" sowie "Schneeflocke" fachlich zweifelsfrei darzulegen. (ampnet/Sm)
Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 17.07.2010
Leser dieser News interessierten sich auch für folgende Themen:
- 4152 Verkehrstote im Jahr 2009
- "Ja zum grünen Pfeil" mit neuer Aktionsseite
- Seeck President von EuroNCAP
- Forschungsnetzwerk "Trauma-Biomechanik" gegründet
- Bis März fast 20 Prozent weniger Verkehrstote


