Kommentar: Ziel erreicht?

Die Richter des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig haben gesprochen: Jeder hat ein Recht auf saubere Luft, auf Luft mit weniger als 50 Mikrogramm Feinstaub an 315 Tagen des Jahres. Wer die Klage anstrengte, wusste, was er tat und wo er es tat. Natürlich muss ein Gericht Normenverletzungen verhindern. Selbstverständlich hat eine Klage dann die besten Chancen, wenn der Gegner eigentlich derselben Meinung ist, was man bei Münchens Auto-Gegner und Transrapid-Feind Oberbürgermeister Christian Ude (SPD) voraussetzen darf.

Doch jetzt haben Ude und seine Kollegen in den anderen Ballungsräumen nun ein Problem. Was können Sie eigentlich unternehmen, um die Grenzwerte einzuhalten?

Die Topantwort lautet: Fernverkehr raus aus den Innenstädten. Richtig so, deswegen gibt es schon seit Jahren so gut wie keinen Durchgangsverkehr von Fernverkehr mit 38-Tonnern durch die Innenbereich von Großstädten.

Der zweite Lösungsansatz sind die Umweltzonen, in die nur noch Fahrzeuge mit der sogenannten Feinstaubplakette einfahren dürfen. Diese "Feinstaubplakette" hat allerdings mit dem Feinstaub kaum etwas zu tun. Sie dokumentiert lediglich, welche Euro-Abgasnorm das jeweilige Fahrzeug erfüllt hat, als es gebaut wurde. Ein Fahrzeug mit grüner "Feinstaubplakette" entspricht der Norm Euro 4 und darf demnach immer noch 25 Milligramm Feinstaub pro Kilometer emittieren.

Den dritten Lösungsansatz stellt der nachrüstbare Rußfilter dar, der mit 330 Euro steuerlich bezuschusst wird, aber mit Einbau das Doppelte bis Dreifache kostet und von der Wirkung her nicht an die, der serienmäßig in neueren Diesel eingebauten Filtern heranreichen kann. Wer aber ein altes Auto fährt und in einer schönen Altbauwohnung in einer Umweltzone wohnt, hat nur drei Möglichkeiten: Auto verkaufen, teuer nachrüsten lassen oder auf ein Euro 4-Fahrzeug umsteigen. Der erste Fall freut den Öko-Fundamentalisten, der zweite die Werkstatt, der dritte den Autohändler.

Der vierte Ansatz bezieht sich auf den Lieferverkehr, der die Geschäfte in Umweltzonen versorgen soll: alles Dieselfahrzeuge, fast alle ohne Dieselrußfilter. Will man die aussperren und damit die Bewohner der Zone zwingen, ins Auto zu steigen und außerhalb einzukaufen? Will man den Lieferwagen ebenfalls den Filter ins Auto zwingen oder die Lieferzeiten verkürzen und damit die Lieferanten zwingen, Umbau und Einschränkung auf die Preise aufzuschlagen?

Fünftens müsste man natürlich besonders im Winter darüber nachdenken, den Betrieb von Öl- und Kohleheizungen zu verbieten. Auch die so gern angepriesenen Holz-Heizungen müssten sich einem solchen Verbot beugen.

Wenn es ganz schlimm kommt, muss man den Verkehr in der Umweltzone ganz verbieten, weil ein erheblicher Teil des Feinstaubs als Abrieb zwischen Straßenbahnrad und Schiene ebenso wie zwischen Autorad und Fahrbahn entsteht. Außerdem müsste man der Industrie, deren Feinstaub in die Stadt geblasen werden kann, die Produktion verbieten, so wie das jetzt offenbar China für die Zeit der Olympischen Spiele in bestimmten Städten praktizieren wird.

Ganz schlimm dran sind Ballungsräume in alten Industrieregionen. Dort ist das "Grundrauschen" - also die Belastung ohne einen zusätzlichen Eintrag von Verlehr, Hausbrand oder Industrie - schon höher als das Gesetz es erlaubt. Denkbar ist auch das Verbot des Beackerns von Flächen im Umland, weil auch die Landwirtschaft große Beiträge an Feinstaub liefert.

Man darf gespannt sein, was weitere Klagen nach diesem Muster noch erreichen können. Etwa das Abschalten der Industrie oder das Verbot des Eintrags von Saharasand durch den Wind in Deutschland oder eben das Heizen im Winter.

Christian Ude und seine Kollegen werden feststellen, dass die gesetzten Grenzwerte nicht einzuhalten sind. Und die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die den Musterprozess bis zum Bundesverwaltungsgericht unterstützt hat, kann frohlocken. Ihr Geschäftsführer, Jürgen Resch, hat sein Ziel wieder einmal erreicht, die Großen zu ärgern. Und die Kleinen werden das bezahlen müssen. (ar/Sm) Letzte Änderung: 28.09.2007

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