Kommentar: Zu früh gefreut!

Nie wieder quer stehende Lastwagen auf verschneiter Autobahn, nie wieder auf Sommerschlappen den Verkehr gefährdende Personenwagen. Was waren wir zufrieden, als im Mai dieses Jahres die Straßenverkehrsordnung (StVO) um den Hinweis ergänzt wurde, jedermann müsse nun mit geeigneten Reifen am Straßenverkehr teilnehmen. Andernfalls droht ein Bußgeld von 20 Euro und - bei einer Verkehrsbehinderung durch die ungeeignete Bereifung - sogar von 40 Euro. Das haben viele allzu gern als eine Winterreifenpflicht ausgelegt.

Doch die haben sich zu früh gefreut; denn mit jedem Tag, der uns den Winter näher bringt, türmt sich ein höherer Berg an unbeantworteten Fragen auf. Hier nur eine kleine Auswahl: Was sind geeignete Reifen? - Im Winter ja wohl die Winterreifen. Was ist ein Winterreifen, wenn es doch auch Sommerreifen mit dem M+S-Symbol gibt? Was ist mit den ausländischen Personenwagen oder Nutzfahrzeugen im Transitverkehr durch Deutschland? Sollen die an der Grenze umrüsten? Was ist mit Motorrädern, Fahrrädern und Kinderwagen?

Sie alle sind Verkehrsteilnehmer in Deutschland und haben sich an die StVO zu halten. Damit sind sie nun gezwungen, für geeignete Bereifung zu sorgen. Womit das Fragespiel von vorn beginnt. Was sind im Winter geeignete Reifen? Die Experten von Continental haben für sich hilfsweise zwei Kriterien aufgestellt: Im Winter geeignete Reifen sind Winterreifen, die an der Seite das M+S-Zeichen, auf jeden Fall aber das Schneeflocke- Symbol tragen und mindestens vier Millimeter Profiltiefe aufweisen.

Das Schneeflocke-Symbol wird in den USA vergeben. Dort müssen Winterreifen gegen einen Referenz-Sommerreifen beweisen, dass sie im Winter tatsächlich besser sind. In Ermangelung einer eigenen Definition haben sich die europäischen Hersteller diesem Verfahren angeschlossen. Aber es gibt keine Instanz, die verhindern könnte, dass auch ungeeignete Reifen ohne die USA-Prüfung mit der Schneeflocke gekennzeichnet werden, jedenfalls nicht in Europa.

Weil es keine Definition und ausgerechnet in Deutschland und im ebenfalls regelungswütigen Europa keine Norm für Winterreifen gibt, wird sich im kommenden Winter nur höchst selten ein Polizeibeamter trauen, wegen ungeeigneter Bereifung ein Bußgeld zu verhängen. Denn ein Prozess wäre bei dieser unklaren Lage kaum zu vermeiden. So trägt die Novelle der StVO nicht zur Verkehrssicherheit, sondern zur Verunsicherung bei den Autofahrern und bei denen bei, die sie kontrollieren sollen. Nur gut, dass die Personenwagenfahrer in Deutschland so klug sind und in ihrer Mehrzahl in den nächsten Wochen auf Winterreifen umrüsten werden. Dennoch werden uns die anderen auf ihren Sommerschlappen oder die quer stehenden Lastwagen wohl auch im kommenden Winter nicht erspart bleiben. (ar/Sm)

(Entnommen aus der aktuellen Ausgabe des Branchen-Informationsdienstes PS-Automobilreport) Letzte Änderung: 30.09.2006

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