Kommt auch in Deutschland die Winterreifenpflicht?
Der Richterspruch löste in mehreren Berliner Ministerien hektische Betriebsamkeit aus. Nach Informationen des ACE hat das Bundesverkehrsministerium die für Verfassungsfragen zuständigen Bundesministerien (BMJ und BMI) eingeschaltet. Sie sollen das Urteil hinsichtlich etwaiger gesetzgeberischer Konsequenzen prüfen. Ergebnisse der Überprüfung liegen aber noch nicht vor. Der Spruch der OLG-Richter hat praktisch zur Folge, dass Autofahrer, die bei Winterwetter mit Sommerreifen unterwegs sind, nicht alleine deswegen mit einem Bußgeld bestraft werden dürfen.
Nach Ansicht des ACE ist die Einführung einer generellen Winterreifenpflicht als Ausrüstungsvorschrift derzeit noch nicht ohne weiteres möglich. Künftig könnte sich dies jedoch aus EU-rechtlichen Gründen ändern, merkt der Club unter Berufung auf die Einschätzungen verschiedener Berliner Ministerien an. Mit der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 sollen genauere Anforderungen an die Reifen festgelegt werden. Dabei wird die Europäische Kommission spezifische Verfahren, Prüfungen und Anforderungen für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten festlegen. Dies - so der ACE - gelte folglich auch die Merkmale, die ein Reifen aufweisen muss, um als Spezialreifen etwa für den Einsatz im Winter zu gelten.
Nach Informationen des Clubs wird in den bereits aufgenommenen Beratungen auf EU-Ebene auch die Mindestprofiltiefe von Winterreifen neu debattiert. Nach gegenwärtigem Recht darf die Mindestprofiltiefe 1,6 Millimeter nicht unterschritten werden. Verkehrssicherheitsexperten halten demgegenüber bei Winterreifen eine Profiltiefe von mindestens vier Millimeter für erforderlich. In einer an den ACE gerichteten Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums heißt es: "Deutschland wird sich in den Beratungen auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass die Anforderungen an Reifen so festgesetzt werden, dass mit ihnen bei winterlichen Straßenverhältnissen in Deutschland sicher am Verkehr teilgenommen werden kann". (ampnet/Sm)
Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 18.08.2010
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