Kontrolle als Prävention gegen Alkohol- und Drogenmissbrauch
Die meisten Betriebs- und Wegeunfälle passieren samstags und sonntags, sagte der Experte bei einem Seminar des Deutschen Verkehrssicherheitsrates in Bonn. Es folgt der Freitag mit einigem Abstand. 72 Prozent der Unfälle liegen in der Zeit in der Zeit zwischen 6 und 18 Uhr. Alkohol spielt dabei eine große Rolle. Den Untersuchungen des B.A.D. zufolge liegt die Quote der Unfälle unter Alkoholeinfluss nachts bei über 40 Prozent. Es wird nicht nur gearbeitet an Wochenenden, sondern auch gefeiert. Beides verträgt sich nicht, das ist offensichtlich. Auch Fußgänger und Fahrradfahrer sind dabei in immer höherem Maß betroffen. Die Betriebe zahlen für das Fehlverhalten bares Geld: Alkoholkranke fehlen laut Siegemund 16 Mal häufiger am Arbeitsplatz, sind 2,5 mal häufiger krank und 3,5 mal häufiger in Unfälle verwickelt als der gesunde Mitarbeiter.
Alkoholmissbrauch macht einen Mitarbeiter für zahlreiche Tätigkeiten ungeeignet. Wer mit reichlich Promille im Blut auf dem Bau mit großen Maschinen hantiert, gefährdet sich und andere. Die Firmen müssen das Bedenken, um Unfälle zu vermeiden. Auch offene Hilfsangebote sollten kein Tabu sein. "Deshalb ist es sinnvoll, im Rahmen der betrieblichen Suchtprävention gemeinsam mit Geschäftsführung, Arbeitnehmervertretung und allen Verantwortlichen eine einheitliche Vorgehensweise im Umgang mit alkoholgefährdeten/alkoholkranken Mitarbeitern festzulegen, Informationen zu erarbeiten, Aktionen und Maßnahmen zu entwickeln und konsequent umzusetzen", empfiehlt Siegemund. Für kleine Betriebe nahezu ummöglich, hier muss eine Art der freiwilligen gegenseitigen Kontrolle greifen. Für Alkoholkranke sollte klar sein, dass ihr Missbrauch zu einer Abmahnung und in der Folge zur Entlassung führen kann. Doch dieses Bewusstsein fehlt in der Regel. Alkoholismus ist eine Krankheit, das offene Bekennen dazu ein Tabu. Alkohol ist per Definition keine Droge in den Augen vieler Menschen, der Konsum akzeptiert.
Anders ist beim Konsum von illegalen Drogen. Der nachweis ist leichter. Als hilfreich haben sich hier so genannte Screanings erwiesen, bei denen die Mitarbeiter zweimal pro Jahr auf Drogen untersucht werden. Die Mitarbeiter stellten sich darauf ein, die Quote der Fälle von Alkohol und Drogen am Arbeitsplatz sank im exemplarisch geannten Betrieb auf Null, wie Siegemund berichtet. Rechtlich befinden sich die Arbeitgeber mit diesen Tests jedoch in einer Grauzone: Sie halten vor keinem Gericht stand. Die Frage, ob der "gläserne Mitarbeiter" erwünscht ist, steht rigorosen Kontrollen entgegen. Und Alkohol ist dabei völlig außen vor. Hier müssen die Betriebe verstärkt ihren Beitrag leisten, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu sichern. (ar/sb) Letzte Änderung: 07.09.2006
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