Kraftfahrzeuggewerbe vom BGH-Urteil überrascht
Das nach deutschem Verbraucherschutzrecht ergangene Urteil, so Dr. Axel Koblitz, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Kfz-Gewerbes, stehe im Widerspruch zur Rechtsauffassung der EU-Kommission. Diese habe bereits vor Jahren eine Verknüpfung der Herstellergarantie mit dem Besuch von Vertragswerkstätten als Verstoß gegen europäisches Wettbewerbsrecht bezeichnet. Die nun entstandene Rechtsunsicherheit müsse daher möglichst rasch ausgeräumt werden. (ar/jri) Letzte Änderung: 14.12.2007
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