Kraftfahrzeuggewerbe vom BGH-Urteil überrascht

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) zeigt sich vom Urteil des Bundesgerichtshofes vom 12. Dezember 2007 zur Fahrzeuggarantie überrascht. Die Richter hatten festgestellt, dass ein Autohersteller Gewährleistungsansprüche an regelmäßige Inspektionen in der Vertragswerkstatt knüpfen darf. Im konkreten Fall ging es um eine 30-jährige Durchrostungsgarantie von Mercedes-Benz.

Das nach deutschem Verbraucherschutzrecht ergangene Urteil, so Dr. Axel Koblitz, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Kfz-Gewerbes, stehe im Widerspruch zur Rechtsauffassung der EU-Kommission. Diese habe bereits vor Jahren eine Verknüpfung der Herstellergarantie mit dem Besuch von Vertragswerkstätten als Verstoß gegen europäisches Wettbewerbsrecht bezeichnet. Die nun entstandene Rechtsunsicherheit müsse daher möglichst rasch ausgeräumt werden. (ar/jri) Letzte Änderung: 14.12.2007









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