Kurzarbeit in den deutschen Daimler-Lkw-Produktionswerken
Aufgrund der sehr positiven Entwicklung in den vergangenen Jahren konnte in den Mercedes-Benz Lkw-Werken die bisherige Anpassung an die Auftragslage und das entsprechend reduzierte Produktionsprogramm über die Beendigung von Zeitarbeitsverträgen und die Nicht-Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen sowie über den Abbau der gut gefüllten Arbeitszeitkonten erreicht werden.
Die konkrete Ausgestaltung der Kurzarbeit unterliegt an den Standorten der örtlichen Mitbestimmung und wird über lokale Betriebsvereinbarungen geregelt, die zwischen Werkleitung und Betriebsrat abgeschlossen werden. Diese Betriebsvereinbarungen sind im Grundsatz, aber noch nicht im Detail abgeschlossen. Sie sehen Kurzarbeit zunächst über einen Zeitraum bis Ende der Sommerferien 2009 vor.
Dabei gilt, dass Mitarbeiter, die noch positive Freischicht- und Gleitzeitkonten haben, zunächst diese Guthaben abbauen, bevor sie in Kurzarbeit gehen. Für Beschäftigte mit negativen Zeitkonten gelten die Regelungen zur Kurzarbeit.
Für die in Kurzarbeit Beschäftigten in den deutschen Lkw-Werken gelten die gleichen Vergütungsregelungen wie in den deutschen PkwDaimler Werken der Daimler AG. (ar/nic) Letzte Änderung: 11.03.2009
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