Länder lehnen Stau-Schlupfloch für Motorräder ab
Das Fahren von Motorrdern zwischen stehenden Fahrzeugkolonnen bei Stau auf Autobahnen ist in Deutschland nicht erlaubt, aber gngige Praxis.
Wege zu einer Lösung sind nach Angaben des Essener Instituts schon gegeben. Ein IfZ-Positionspapier aus dem Jahre 1998 belebe in diesem Zusammenhang die Regel der "Rettungsgasse". Diesen Ansatz griffen auch jüngste Pläne des Bundesverkehrsministeriums (BMVBS) unter dem Motto "Freigabe der Rettungsgasse für motorisierte Zweiräder" wieder auf.
Im Gegensatz zu Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee, der die Freigabe der Rettungsgasse für Motorräder für durchsetzbar hielt, ist die große Mehrheit der Landesverkehrsminister aber gegen eine solche Regelung. Da ein entsprechendes Gesetz den Bundesrat passieren müsste, ist eine Umsetzung derzeit nicht zu erwarten. Begründet wird die Entscheidung damit, dass Pkw-Insassen in Staus öfter ihr Fahrzeug verlassen, was eigentlich nicht erlaubt ist. Darüber hinaus wird befürchtet, es käme öfter zu kritischen Situationen zwischen herannahenden Motorradfahrern und anderen Kraftfahrzeugen, die unerwartet und ohne den rückwärtigen Verkehr zu beobachten die Fahrspur im Stau wechseln.
Für das IfZ und die Bundesarbeitsgemeinschaft Motorrad (BAGMO) stellen diese Argumente eine Umkehrung des Verursacherprinzips dar. Der Motorradfahrer werde dafür "bestraft", dass andere Verkehrsteilnehmer sich falsch verhalten. Ferner werde zu wenig die Tatsache berücksichtigt, dass Motorräder nur sehr langsam die stehende Kolonne überholen sollten. Ihre ablehnende Haltung begründen die Länderminister auch mit in einer möglichen Behinderung der Rettungsfahrzeuge. Dies sei wegen der relativ schmalen Bauweise motorisierter Zweiräder aber eher zu vernachlässigen, meinen die Befürworter der freien Fahrt für Motorräder im Stau.
Inzwischen macht sich der Bundesverkehrsminister für die Freigabe des Seitenstreifens für Motorradfahrer stark, die im Falle eines Staus dort die nächste Ausfahrt ansteuern sollen. (ampnet/jri)
Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 20.10.2009
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