LasterRunde fordert mehr Ausbildung statt Überholverbot
Ein generelles Überholverbot für Lkw, wie es kürzlich der nordrhein-westfälische Verkehrsminister Oliver Wittke forderte, führt weder zu einer signifikanten Verbesserung der Verkehrssicherheit noch zu einer Vermeidung von Staus. Auch der Nutzen für die Pkw durch ein solches Verbot wird häufig überschätzt. So kommen verschiedene Studien zu dem Schluss, dass sich rein rechnerisch die Durchschnittsgeschwindigkeit der Pkw auf der linken Spur zwar um rund fünf km/h erhöhen könnte. Beobachtungen auf zweispurigen Autobahnen mit Lkw-Überholverbot haben allerdings gezeigt, dass langsam fahrende Pkw dauerhaft die linke Spur befahren, und so der Verkehrsfluss durch ein Lkw-Überholverbot eher gehemmt als gefördert würde.
Die LasterRunde plädiert wie zuvor schon der Verkehrsgerichtstag und verschiedene Länder-Verkehrsminister dafür, die heute schon gängige Praxis weiter zu führen und auf besonders gefährdeten Strecken örtlich und zeitlich beschränkte Überholverbote für Lkw zu prüfen. Darüber hinaus reichen die bestehenden Gesetze aus, denn die vielfach kritisierten Überholvorgänge mit geringer Differenzgeschwindigkeit sind auch schon nach geltendem Recht verboten. Zügige Überholmanöver, wenn etwa ein leerer oder gut motorisierter Lkw an einem 25 Tonnen schwereren oder schlechter motorisierten Fahrzeug vorbeifährt, müssen auch weiterhin möglich sein.
Von den 12 505 Autobahnkilometern in Deutschland sind 9270 zweispurig. Auf 1489 Streckenkilometer auf deutschen Autobahnen herrscht ein dauerhaftes Lkw-Überholverbot. Auf weiteren 2947 Kilometern Strecke ist das Überholen für Lkw nur zu bestimmten Tageszeiten erlaubt oder wird durch Verkehrsregelanlagen situationsbedingt geregelt. (ar/nic) Letzte Änderung: 19.01.2007
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