Lebensretter: Der Sicherheitsgurt wird 50
1957 wurden bei Porsche und Mercedes Benz erstmals Becken-Sicherheitsgurte in Serienfahrzeuge eingebaut. Diese bahnbrechende Entwicklung trug damals noch die umständliche Bezeichnung Gurt zum Anschnallen, Flugzeugbauart. Seit 1970 ist der Einbau von Sicherheitsgurten in Pkw durch den Gesetzgeber vorgeschrieben, seit 1976 besteht in Deutschland die Gurtanlegepflicht. Dadurch hat sich die Verletzungs- und Todesquote bei schweren Verkehrsunfällen erheblich reduziert.
Inzwischen helfen Airbags und spezielle Sicherungssystem für Kindersitze die Wirkung des Gurtes noch zu erhöhen. Trotz seiner unbestrittenen Vorteile gibt es in Deutschland aber eine Reihe von Gurtmuffeln, die immer wieder auch bei Unfällen ans Tageslicht kommt. Das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes wird mit einem Verwarnungsgeld bestraft.
Der TÜV Nord stellt den wichtigen Lebensretter bei seinem Tag der Verkehrssicherheit am 16. Juni 2007 in den Mittelpunkt einer Serviceaktion. Autofahrer werden kostenlos über die richtige Einstellung von Gurt, Sitz und Kopfstütze informiert, denn auch bei angelegtem Gurt lässt sich die Sicherheit noch optimieren. Der Tag der Verkehrssicherheit steht unter dem Motto "Mobilität sicher genießen". (ar/jri) Letzte Änderung: 08.06.2007
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