Lkw-Fahrverbot wird zur Urlaubszeit ausgeweitet
In Österreich gilt ein ganzjähriges Lkw-Fahrverbot von sonnabends, 15 Uhr, bis sonntags 22 Uhr sowie an Feiertagen von null bis 22 Uhr. Diese Einschränkung wird während der Hauptreisezeit vom 28. Juni bis 30. August ausgeweitet: Auf der Inntalautobahn A 12 und der Brennerautobahn A 13 dürfen Lkw an allen Sonnabend bereits ab 9 nicht mehr fahren, wenn das Ziel in Italien liegt. Auch die folgenden Bundesstraßen sind für Lkw an allen Sonnabenden von 8 Uhr bis 22 Uhr am Sonntag tabu: Loferer Bundesstraße (B 178) von Lofer bis Wörgl, Ennstal-Bundesstraße (B 320), Seefelder Bundesstraße (B 177), Fernpass-Bundestraße (B 179) von Nassereith bis Bieberwier und die Achensee-Bundesstraße (B 181) im gesamten Verlauf.
In Italien sind Lkw an allen Sonn- und Feiertagen von 7 bis 24 Uhr von der Straße verbannt. Während der Hauptreisezeit vom 28. Juni bis 30. August darf zusätzlich an allen Sonnabenden von 7 bis 24 Uhr sowie an den Freitagen 1. und 8. August von 16 bis 24 Uhr kein Lkw unterwegs sein.
Neben den allgemeinen Einschränkungen kann es laut ADAC insbesondere für den überregionalen Lkw-Verkehr für einzelne Straßen weitere Fahrverbote geben. Informationen zu Lkw-Ferienfahrverboten in Frankreich, Polen, Tschechien und weiteren Staaten gibt es unter www.adac.de/ReiseService. (ar/jri) Letzte Änderung: 24.06.2008
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