MAN leitet interne Sonderprüfung ein
Provisionszahlungen sind grundsätzlich zulässig, soweit damit eine tatsächliche Leistung abgegolten wird. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft besteht jedoch der Verdacht, dass durch missbräuchliche Provisionszahlungen zwischen 2002 und 2005 gegen geltende Regelungen verstoßen wurde. (ar/nic)
Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 06.05.2009
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