MAN muss Übernahmeangebot für Scania nicht überarbeiten
Der Schwedische Securities Council machte zudem deutlich, dass MAN nach dem schwedischen Übernahmerecht nicht verpflichtet war, die Stellungnahme von Scania oder Investor zum Übernahmeangebot wiederzugeben. Der Securities Council teilte in seiner Entscheidung auch mit, dass in die Angebotsunterlage eine Stellungnahme des Securities Council zur Währungsumrechnung bei Aktienkäufen hätte aufgenommen werden sollen. (ar/nic) Letzte Änderung: 01.12.2006
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