MAN sichert Mitarbeitern Amnestie zu
Die Amnestie gilt zwischen Mitarbeiter und Unternehmen, schützt aber nicht vor eventuellen strafrechtlichen Maßnahmen. Die Staatsanwaltschaft begrüßt aber eine uneingeschränkte Kooperation und wird dies im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei auskunftswilligen Mitarbeitern positiv berücksichtigen, teilte MAN mit.
Es besteht nach Auffassung der Staatsanwaltschaft der Verdacht, dass zwischen 2002 und 2005 beim Verkauf von Nutzfahrzeugen verdeckte Provisionszahlungen in einer Gesamthöhe von etwa einer Million Euro in Deutschland und mehreren Millionen Euro im Ausland erfolgt sind. MAN hate sofort nach Bekanntwerden der Vorwürfe eine interne Sonderprüfung eingeleitet. (ar/jri)
Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 18.05.2009
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