Mehr Sicherheit beim Fahrzeugkauf im Internet
Der Kodex legt unter anderem die Anforderungen an die Inhalte von Online-Inseraten fest. So sind verbindliche Fahrzeugkategorien und -beschreibungen vorgeschrieben. Der Kodex enthält ein Glossar, das zum Beispiel "Neuwagen", "Jahreswagen" oder "Vorführwagen" unterscheidet. Außerdem klärt die Vereinbarung, welche Inseratsangaben und Verhaltensweisen von Kfz-Händlern gesetzlich vorgeschrieben sind. Diese umfassen beispielsweise Angaben zu Kraftstoffverbrauch und Endpreis für den Verbraucher.
Die Verhaltensregeln und Begriffsdefinitionen werden für Händler der beteiligten Internet-Fahrzeugmärkte vorgeschrieben und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgehalten. Verstöße werden geahndet und können bis zum Ausschluss aus den Internet-Fahrzeugbörsen führen. (ar/jri) Letzte Änderung: 16.09.2008
Leser dieser News interessierten sich auch für folgende Themen:
- Volkswagen baut Lkw-Produktion in Brasilien aus
- Pkw-Absatz in Europa geht im August deutlich zurück
- Peugeot stellt Hybrid-Konzeptauto Prologue vor
- GTÜ präsentiert Mängelriesen und Mängelzwerge
- Vorsicht bei Werbung auf dem Auto


