Mehrwertsteuer in der Silvesternacht: Für Zecher gilt die 16

Wer sich nach dem Jahreswechsel und ausgiebiger Feier lieber mit dem Taxi nach Hause bringen lässt, muss in der Silvesternacht noch keine höhere Mehrwertsteuer befürchten, beruhigte Rechtsreferentin Marion Schmidt von der sächsischen Verbraucherzentrale in Leipzig am Mittwoch. Ebenso gilt in der Silvesternacht, dass nach Null Uhr für Speisen und Getränke noch nicht die erhöhte Mehrwertsteuer gezahlt werden muss.

Zur Vermeidung von Übergangsschwierigkeiten hat der Gesetzgeber zugelassen, dass in dieser Nacht der alte Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent zur Anwendung kommt. "Für Übernachtungen in Hotels und Pensionen sind allerdings die damit zusammenhängenden Leistungen schon mit 19 Prozent Mehrwertsteuer zu begleichen", skizziert Schmidt die Grenzen des gesetzgeberischen Entgegenkommens. (ar/pl) Letzte Änderung: 29.12.2006









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