Mehrwertsteuer in der Silvesternacht: Für Zecher gilt die 16
Zur Vermeidung von Übergangsschwierigkeiten hat der Gesetzgeber zugelassen, dass in dieser Nacht der alte Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent zur Anwendung kommt. "Für Übernachtungen in Hotels und Pensionen sind allerdings die damit zusammenhängenden Leistungen schon mit 19 Prozent Mehrwertsteuer zu begleichen", skizziert Schmidt die Grenzen des gesetzgeberischen Entgegenkommens. (ar/pl) Letzte Änderung: 29.12.2006
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