Mit Winterreifen auf der sicheren Seite
Keine Sorgen müssen sich Autofahrer wegen ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Versicherung übernimmt den Schaden des Unfallopfers, auch wenn der Verursacher mit Sommerreifen unterwegs war. Für den Schutz durch die Vollkaskoversicherung gilt ebenfalls, dass die Schäden am eigenen Auto bezahlt werden und der Versicherungskunde nicht leer aus geht. Einzige Ausnahme: Die Unfallursache ist auf die Sommerreifen zurückzuführen und hätte durch Winterreifen vermieden werden können. In diesen Einzelfällen kann die Versicherungsleistung anteilig gekürzt werden. Der Umfang der Kürzung hängt von den Besonderheiten des Einzelfalles ab. Im Zweifel entscheidet ein Gericht über den Grad der Fahrlässigkeit.
Ski-Urlauber erinnert der GDV daran, dass in Österreich strikte Winterreifenpflicht herrscht. Wer vom 1. November bis zum 15. April im Nachbarland mit Sommerreifen unterwegs ist, hat das Nachsehen. Neben einem hohen Bußgeld kann das Fahrzeug sogar ganz aus dem Verkehr gezogen werden - unabhängig davon, ob Matsch oder Schnee den Verkehr auf den Straßen beeinträchtigen. In Österreich ist zudem eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern vorgegeben. Daran sollte man sich also halten, sonst kann die Fahrt in den Winterurlaub bereits gleich hinter der Grenze enden. (ampnet/jri).
Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 29.10.2009
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