Motorradfahrern drohen in Italien harte Strafen
Die italienischen Behörden kennen nach ADAC-Angaben so gut wie kein Pardon. Dabei wird das Motorrad bereits für 60 Tage - im Wiederholungsfall für drei Monate - beschlagnahmt, wenn der getragene Helm nicht der ECE 22-Norm entspricht. Keinen Spaß versteht die italienische Polizei auch bei anderem Fehlverhalten. Nur wer korrekt mit beiden Händen am Lenker fährt hat nichts zu befürchten. Schon einhändiges Fahren oder ein sportliches Lupfen des Vorderrades beim Beschleunigen kann als Verstoß gedeutet und mit Motorradentzug geahndet werden.
Minderjährige Italienurlauber, die sich einen Roller leihen, sollten ebenfalls vorsichtig sein. Selbst wenn das Kleinkraftrad für zwei Personen zugelassen ist, dürfen sie es nur alleine benutzen. Wer einen Sozius mitnimmt riskiert Bußgeld und Beschlagnahme. Fahrer frisierter Maschinen haben ebenfalls schlechte Karten. Auch hier fackeln die Behörden nicht lange und ziehen die Maschine ein.
Keine Beschlagnahme, dafür aber extrem hohe Bußgelder bis zu 1485 Euro drohen Rasern.
Die italienischen Behörden erhoffen sich von den drastischen Strafen eine Senkung der Unfallzahlen motorisierter Zweiräder. Die Beschlagnahme ist übrigens nicht mit einem Fahrverbot gleichzusetzen. Der Betroffene darf jederzeit mit einem anderen Motorrad weiterfahren. Der ADAC empfiehlt deutschen Urlaubern, die von einer polizeilichen Einziehung ihrer Maschine betroffen sind, unbedingt den fachmännischen Rat eines Anwalts einzuholen. (ar/jri) Letzte Änderung: 13.07.2007
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