Neue Führerscheinregelung für ehrenamtliche Rettungskräfte geplant

Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee hat sich für eine erweiterte Ausnahmegenehmigung beim Fahren von Einsatzfahrzeugen ausgesprochen. Eine entsprechende Regelung ist beim Runden Tisch in dieser Woche mit Verbänden, Prüforganisationen und den Bundesländern erörtert worden. Sie soll kurzfristig im Kabinett beschlossen werden.

Es müsse alles getan werden, um das ehrenamtliche Engagement junger Helferinnen und Helfer zu unterstützen. Sie retten Leben und setzen sich mit aller Kraft für ihre Mitmenschen ein, erklärte Tiefensee. Deswegen werde er dem Bundeskabinett eine spezifische Ausbildung und Prüfung zum Fahren von Einsatzfahrzeugen bis 4,75 Tonnen Gesamtgewicht vorschlagen.

Diese sei dann weniger aufwändig und deutlich preiswerter als ein üblicher C1-Führerschein. Diese Regelung entspricht der Forderung des Deutschen Feuerwehrverbandes und anderer Experten des Runden Tisches.

Bundesweit können damit 16 000 Fahrzeuge allein bei den Freiwilligen Feuerwehren gefahren werden. 100 000 Fahrer der Freiwilligen Feuerwehren profitieren von der neuen Fahrberechtigung. Die neue Regelung wird auch für anerkannte Rettungsorganisationen und den Katastrophenschutz gelten. (ar/nic) Letzte Änderung: 25.03.2009









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