Neue Gefahrgutverordnung tritt am 1. Juli in Kraft
Die neue Gefahrgutverordnung für die Verkehrsträger Straße, Eisenbahn und Binnenschiff (GGVSEB) löst die alte GGVSE für Straße und Schiene ab, zudem wird die GGVBinSch für die Binnenschifffahrt integriert. Das neue Regelwerk ist mit 40 statt 11 Paragraphen deutlich umfangreicher als die alte Vorschrift. (ar/nic)
Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 04.06.2009
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