Neue Kfz-Steuer kommt zum 1. Juli 2009
Die Neuregelung gilt für alle Neuwagen, die ab 1. Juli 2009 zugelassen werden. Für Fahrzeuge, die nicht mehr als 120 Gramm CO2 emittieren erfolgt eine Besteuerung ausschließlich nach Hubraum. Es sind zwei Euro je 100 Kubikzentimeter. Für jedes Gramm Kohlendioxid darüber werden für Benziner zwei Euro und für Dieselfahrzeuge 9,50 Euro zusätzlich fällig.
Eine Sonderreglung gilt für Fahrzeuge, die zwischen dem 5. Dezember 2008 und dem 30. Juni 2009 neu zugelassen worden sind bzw. werden. Bei ihnen wird von den Ämtern eine "Günstigkeitsprüfung" vorgenommen und die Steuer-Berechnung gewählt werden, die für den Halter preiswerter ist, teilte der Automobilclub von Deutschland (AvD) mit. Für alle Fahrzeuge, die vor dem 4. Dezember 2008 zugelassen worden sind, bleibt alles beim Alten. Sie werden auch nach dem 1.Juli weiterhin nach den derzeitigen Hubraumsätzen besteuert. (ar/jri) Letzte Änderung: 05.03.2009
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