Neue Verkehrsvorschriften in Luxemburg
Seit Anfang des Monats gilt auch in Luxemburg Warnwestenpflicht beim Verlassen des Fahrzeugs nach einem Unfall oder einer Panne auf Autobahnen und Schnellstraßen. Auch Fußgänger, die am Fahrbahnrand von Landstraßen ohne Geh- oder Radweg laufen, müssen nachts und bei schlechten Sichtverhältnissen auch tagsüber eine Warnweste tragen.
Bei der Annäherung an ein Stauende muss das Warnblinklicht eingeschalten werden, um die nachfolgenden Fahrzeuge zu warnen. Zwischen zwei Fahrzeugen, die in einem Tunnel im Stau stehen, muss ein Sicherheitsabstand von mindestens fünf Metern eingehalten werden.
Autofahrer, die an einer Kreuzung rechts abbiegen möchten, müssen auf entgegenkommende Fahrradfahrer achten und Vorfahrt gewähren.
Das Halten an Bushaltestellen ist in Luxemburg verboten. Beim Halten oder Parken vor und nach Fußgänger- und Fahrradüberwegen muss ein Abstand von mindestens fünf Metern eingehalten werden. Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen wurde das Tempolimit auf Autobahnen bei Regen auf 90 km/h heraufgesetzt. Die gleichzeitige Verwendung von Sommer- und Winterreifen (Mischbereifung) ist ebenfalls verboten. (ar/jri) Letzte Änderung: 10.04.2008
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