Neuzulassung bis zum 30. Juni sichert Steuerbefreiung
Die Steuerbefreiung für Neufahrzeuge ist Bestandteil des ersten Konjunkturprogramms der Bundesregierung und soll der Absatzkrise in der Automobilwirtschaft entgegen wirken.
Nach Ablauf der steuerfreien Phase werden Pkw nach der für sie günstigeren Variante der Kfz-Steuer besteuert. Dies kann entweder die bisherige alte Steuerformel sein oder die reformierte Kfz-Steuer, die am 1. Juli 2009 in Kraft tritt. (ar/nic)
Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 08.06.2009
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