Nutzen einer Insassenunfall-Versicherung

Um sich vor Haftungsansprüchen im Falle eines Unfalls abzusichern, ist eine Insassen-Unfallversicherung nicht erforderlich, da der Schutz der Kfz-Haftpflicht umfassend ist und auch die Fahrzeuginsassen mit einbezieht. Das erklärte jetzt der Auto Club Europa (ACE). Trotzdem empfehle sich jedoch, in der Kfz-Haftpflicht in jedem Falle die höchstmöglichen Versicherungssummen und nicht nur die vorgeschriebene Mindestdeckung zu vereinbaren.

Wenn es vorrangig um den Schutz der Fahrzeuginsassen geht, biete die Insassen-Unfallversicherung durchaus Vorteile, vor allem dann, wenn sich Haftpflichtansprüche als nicht oder nur schwer durchsetzbar erweisen. Das sei der Fall, wenn der Unfallgegner Fahrerflucht begehe. Anders als beim Haftpflichtschaden brauche bei den Leistungen aus der Insassen-Unfallversicherung der Schaden auch nicht konkret beziffert und nachgewiesen werden. Vielmehr lege der Versicherungsvertrag den Leistungsumfang nach Maßgabe des Invaliditätsgrades nach dem Unfall fest, ohne dass es darauf ankomme, dass tatsächlich ein Schaden in entsprechender Höhe eingetreten sei.

In erster Linie komme es darauf an, ob und falls ja, welche Insassen der Fahrzeughalter zusätzlich schützen will. Handelt es sich dabei in erster Linie um Familienmitglieder, sollte überlegt werden, ob für diese nicht eine allgemeine Unfall-Versicherung abgeschlossen werden sollte. Eine solche Unfallversicherung tritt laut dem Autoclub selbstverständlich auch dann ein, wenn der Schaden durch einen Verkehrsunfall verursacht wird. (ar/nic) Letzte Änderung: 04.09.2007









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