Österreich kassiert kräftig bei Temposündern in Umweltzonen
Die speziellen Geschwindigkeitsbegrenzungen wegen Luftreinhaltung dürfen eigenständig von den österreichischen Bundesländern für längstens drei Monate angeordnet werden. Den Auftrag für Geschwindigkeitskontrollen erteilen Bezirksbehörden vor Ort, sie entscheiden laut ACE nach eigenem Ermessen auch über die Höhe des Strafmaßes.
Die Strafen sind drastisch: Bei Geschwindigkeitsübertretungen von weniger als 40 Kilometer pro Stunde kann eine Geldbuße von bis zu 726 Euro verhängt werden. Tempovergehen von über 50 km/h können mit bis zu 2180 Euro Bußgeld, Arrest bis zu sechs Wochen und Führerscheinentzug geahndet werden, so der Verkehrsclub. (ar/os) Letzte Änderung: 14.05.2007
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