Parken bei Gefälle: Handbremse allein reicht nicht
Wie die Deutsche Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, spiele es dabei nach Auffassung der Karlsruher Richter keine Rolle, ob sich der zur Kasse gebetene Autofahrer seiner Fahrlässigkeit überhaupt bewusst gewesen sei. "Entscheidend ist die Aussage des Sachverständigen, dass bei dem laut Dekra-Gutachten vorliegenden Gefälle von etwa zehn Prozent objektiv das Anziehen der Handbremse nicht genügte, sondern vorrangig der erste Gang einzulegen gewesen wäre", erklärt D-AH-Rechtsanwalt Stefan Specks.
Das Gericht schloss aufgrund des technischen Gutachtens auch aus, dass der eingelegte Gang durch Schaukelbewegungen am Fahrzeug während des Parkens wieder herausgesprungen sein könnte. Selbst die vom Autofahrer geäußerte Vermutung, er habe möglicherweise versehentlich den dritten statt den ersten Gang eingelegt, half ihm nicht aus der Patsche. "Sogar dann läge ein grober Sorgfaltsverstoß vor", sagt Rechtsanwalt Specks. Die Gefahrensituation einer stark abschüssigen Straße erfordere nämlich besondere Aufmerksamkeit. Der Autofahrer hätte sich eben sorgfältig vergewissern müssen, tatsächlich den richtigen Gang eingelegt zu haben. (ar/PS-Automobilreport) Letzte Änderung: 11.08.2007
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