Parken ist oft auch außerhalb markierter Flächen zulässig
Die Parkflächenmarkierung hat lediglich den Zweck, die Raum sparende Ausnutzung des vorhandenen Parkraums und damit den ungehinderten Zu- und Abgang zu den einzelnen Parkfeldern sicherzustellen. Damit beinhaltet die entsprechende Vorschrift zwar eine Parkerlaubnis für die markierten Flächen, hieraus ergibt sich jedoch nicht automatisch auch ein Parkverbot für die Bereiche jenseits der weißen Linien. (ar/nic) Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 29.07.2009
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