Parken ist oft auch außerhalb markierter Flächen zulässig

Auf innerörtlichen Parkplätzen oder Straßen sind Stellflächen häufig durch weiße Linien gekennzeichnet. Wer sein Fahrzeug außerhalb dieser Flächen abstellt, riskiert nur dann ein Knöllchen, wenn ein Zusatzschild dies eindeutig regelt oder es sich um eine verkehrsberuhigte Zone handelt. Liegen diese Einschränkungen nicht vor, dürfen Autofahrer überall dort parken, wo sie keinen behindern.

Die Parkflächenmarkierung hat lediglich den Zweck, die Raum sparende Ausnutzung des vorhandenen Parkraums und damit den ungehinderten Zu- und Abgang zu den einzelnen Parkfeldern sicherzustellen. Damit beinhaltet die entsprechende Vorschrift zwar eine Parkerlaubnis für die markierten Flächen, hieraus ergibt sich jedoch nicht automatisch auch ein Parkverbot für die Bereiche jenseits der weißen Linien. (ar/nic) Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 29.07.2009









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