Parkplatzsuchender Linksabbieger haftet voll bei Unfall
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, hatte eine Autofahrerin ihren Wagen mehrfach am rechten Fahrbahnrand zum Stillstand gebracht und war dann immer wieder angefahren. Offenbar suchte sie nach einer Parkmöglichkeit. Davon jedenfalls ging eine hinter ihr herankommende weitere Autofahrerin aus und fuhr links vorbei. Wobei beide Wagen kollidierten, weil die tatsächlich einen Parkplatz suchende Fahrerin just in diesem Augenblick nach links ausscherte - um, wie sie vor Gericht erklärte, die Zufahrt in einen dort vorhandenen Privatparkplatz zu nehmen.
Wie die gerichtliche Beweisaufnahme ergab, besteht an dieser Stelle allerdings keine hinreichend erkennbare Beschilderung der Zufahrt zu einer öffentlichen Parkmöglichkeit. Aus diesem Grund musste die Autofahrerin in dem hinteren Wagen nicht damit rechnen, dass das immer wieder rechts zum Stehen kommende Fahrzeug vor ihr auf der Suche nach einer Parkmöglichkeit plötzlich nach links abbiegen würde. Womit ein Sorgfaltsverstoß entfällt und die Betriebsgefahr des überholenden Fahrzeugs als nicht wesentlich erhöht anzusehen ist. Während der abbiegenden Autofahrerin vor Gericht sogar offen blieb, ob sie beim Abbiegen überhaupt den Blinker gesetzt hatte. Weshalb sie laut Urteilsspruch letztendlich für den Gesamtschaden und die vorgerichtlichen Anwaltskosten selbst in voller Höhe aufzukommen hat. (ar/Sm)
Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 12.06.2009
Leser dieser News interessierten sich auch für folgende Themen:
- Faszinierendes Auto wirbt für den AvD-Oldtimer-Grand-Prix
- GM zeichnet Gentex als "Unternehmen des Jahres" aus
- Fahrbericht Hyundai i20 1.2 Comfort: Großzügiger Kleinwagen
- Die Wochenvorschau von Auto-Reporter am 12.06.2009
- Antonov hat Joint venture in China unter Dach und Fach


