Pendlerpauschale verfassungswidrig
Zum 1. Januar 2007 war die Entfernungspauschale für die ersten 20 Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsplatz gestrichen worden. Erst ab dem 21. Kilometer sind 30 Cent pro Kilometer steuerlich absetzbar. Die Ausnahme war als Härtefall-Regelung begründet worden. Diese Grenze, so das Gericht, sei völlig willkürlich gewählt worden. Der Bund wollte durch die geänderte Pendlerpauschale rund 2,5 Milliarden Euro im Jahr einsparen. Betroffene können nun für die Jahre 2007 und 2008 mit Rückzahlungen vom Finanzamt rechnen. Die alte Regelung soll zunächst bis Ende 2009 wieder gültig sein. (ar/jri) Letzte Änderung: 09.12.2008
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