Peter Hartz erhält Bewährungsstrafe

Der ehemalige VW-Arbeitsdirektor Peter Hartz ist wegen Untreue und Begünstigung von Betriebsräten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Ins Gefängnis muss der Manager nicht. Das Landgericht Braunschweig verhängte außerdem eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen, was für Hartz eine Zahlung von 576 000 Euro bedeutet.

Das Strafmaß entspricht damit den Erwartungen, weil Staatsanwaltschaft und Verteidigung sich bereits zuvor entsprechend geäußert hatten, da der 65-Jährige Hartz geständig war. Insgesamt warf die Staatsanwaltschaft dem Manager Untreue in 44 Fällen und unrechtmäßige Begünstigung von Betriebsräten vor.

Hartz hatte zugegeben, Betriebsräte mit Sonderleistungen wie Geld und Lustreisen bestochen zu haben, damit sie im Interesse der Firmenleitung Entscheidungen in der Arbeitnehmerschaft durchsetzten. (ar/sb) Letzte Änderung: 25.01.2007









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